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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 ist ein Hersteller verpflichtet, für ein Bauprodukt, das unter eine harmonisierte technische Spezifikation fällt, eine Leistungserklärung zu erstellen, um dieses Produkt in Verkehr bringen zu können. Der Hersteller übernimmt die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit dieser erklärten Leistung und den geltenden Anforderungen. Bei bestimmten Produkten sind die Hersteller von dieser Verpflichtung ausgenommen.
Mit der Erstellung der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Bauprodukts mit der erklärten Leistung. Liegen…
Mit der Erstellung der Leistungs- und Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produkts mit seiner erklärten…
Damit ein Hersteller eines Bauprodukts eine Leistungserklärung für ein Produkt ausstellen kann, das nicht oder nicht ganz von einer harmonisierten Norm erfasst…
Von Herstellern muss zur Erbringung des Nachweises, dass Bauprodukte, für die der freie Warenverkehr gilt, die einschlägigen Anforderungen der Union erfüllen,…
Zur Angleichung an andere Produktvorschriften und vorbehaltlich der allgemeinen Grundsätze der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 sollte die CE-Kennzeichnung nur an…
Wird ein Bauprodukt in Verkehr gebracht, das von einer harmonisierten Norm erfasst ist oder für das eine Europäische Technische Bewertung ausgestellt wurde,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.