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Durch eine Digitalisierung und die Verfügbarkeit von Produktinformationen wird die Transparenz im Interesse der Produktsicherheit, des Schutzes der Umwelt und der menschlichen Gesundheit erhöht, während gleichzeitig der Verwaltungsaufwand und die Kosten für die Wirtschaftsteilnehmer reduziert werden. Der Kommission sollte daher die Befugnis zum Erlass von Rechtsakten gemäß Artikel 290 AEUV übertragen werden, um ein digitales Produktpasssystem für Bauprodukte zu schaffen, das so weit wie möglich dem digitalen Produktpass gemäß der Verordnung (EU) 2024/1781 entspricht.
Ein digitaler Produktpass muss folgende grundlegende Bedingungen erfüllen: Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 72 delegierte Rechtsakte…
Um die Überprüfung der Konformität von in Verkehr gebrachten Produkten zu beschleunigen und zu erleichtern, sollte der Kommission die Befugnis übertragen…
Um dem technischen und wissenschaftlichen Fortschritt sowie dem Grad der digitalen Reife der Marktüberwachungsbehörden sowie von Kindern und ihren…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung zu erlassen, indem die Rolle und die…
Um das Ziel der Mitteilung der Kommission vom 9. März 2021 mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ zu erreichen,…
Um eine bessere Einschätzung der Marktdurchdringung relevanter Produkte zu ermöglichen, Studien, die in die Ausarbeitung oder Aktualisierung von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.