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Das Geschäft mit Bauprodukten wird langsam, aber stetig immer internationaler. Daher entstehen Situationen, in denen Nichtkonformität durch Wirtschaftsteilnehmer mit Sitz außerhalb der Union ebenfalls entgegengewirkt werden muss. Daher sollten in dieser Verordnung Bestimmungen über die internationale Zusammenarbeit vorgesehen werden.
Soweit es zur Verwirklichung des Ziels dieser Verordnung erforderlich ist, arbeitet die Union mit Drittländern und mit den zuständigen internationalen…
Um das allgemeine Sicherheitsniveau der auf dem Markt bereitgestellten Produkte zu verbessern und gleiche Wettbewerbsbedingungen auf internationaler Ebene…
Für ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes für Dienstleistungen ist eine Zusammenarbeit der Verwaltungen unerlässlich. Mangelnde Zusammenarbeit…
Diese Vorschriften wirken sich unmittelbar auf die Anforderungen an Bauprodukte aus. Diese Anforderungen wiederum finden auf nationaler Ebene ihren Niederschlag…
Die mit diesem Beschluss genehmigte Verstärkte Zusammenarbeit ist mit den Verträgen und dem Unionsrecht vereinbar und so zu organisieren, dass weder der…
Die Durchführung dieser Verordnung durch die Union und die Mitgliedstaaten sollte den einschlägigen Anforderungen an die Auferlegung restriktiver Maßnahmen aus…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.