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Die einzelnen Mitgliedstaaten verfügen nicht immer über die technische Kompetenz, alle ihnen obliegenden Verpflichtungen im Einklang mit den EU-Rechtsvorschriften kumulativ für alle Produktsektoren zu erfüllen. Daher erhalten sie informelle Unterstützung von anderen Mitgliedstaaten. Da eine solche Unterstützung in einigen Fällen unvermeidbar ist, sollten in dieser Verordnung die Grundregeln für eine solche Unterstützung festgelegt und insbesondere die Verantwortlichkeiten klargestellt werden.
Damit die von den Mitgliedstaaten angestrebten Reformen auf breite Unterstützung stoßen und eigenverantwortlich durchgeführt werden, können die Mitgliedstaaten,…
Um eine wirksame Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte die Kommission die Mitgliedstaaten auf Anfrage über das Instrument für technische…
Wenn die Mitgliedstaaten technische Unterstützung beantragen, sollten sie zuvor die Möglichkeit haben, im Einklang mit den nationalen Bestimmungen und…
Die Kommission sollte bei der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben ohne Regulierungscharakter, soweit erforderlich und sofern notwendig, die technische Unterstützung…
Wenn die Mitgliedstaaten Unterstützung gemäß dieser Verordnung leisten, setzen sie Unionsrecht um und sind daher zur Achtung der durch das Unionsrecht…
Die Mitgliedstaaten nehmen zunehmend technische Unterstützung im Rahmen des Programms zur Unterstützung von Strukturreformen in Anspruch. Deshalb sollte im Wege…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.