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Damit sie rechtzeitig überprüft werden können, sollte die Geltungsdauer all dieser Durchführungsrechtsakte fünf Jahre nicht überschreiten. In Ausnahmefällen, wenn dies auf der Grundlage einer aktualisierten Bewertung gerechtfertigt ist, sollte es möglich sein, diesen Zeitraum zu verlängern und die betreffende Ausnahmeregelung an geänderte Anforderungen zu knüpfen, um etwaigen Pflanzengesundheitsrisiken entgegenzuwirken.
Die Geltungsdauer der in Absatz 1 genannten Durchführungsrechtsakte darf fünf Jahre nicht überschreiten. Dieser Zeitraum kann jedoch erneuert werden, und die…
Im Interesse der Sicherheit sollte die Gültigkeitsdauer der Genehmigung für Wirkstoffe begrenzt sein. Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung sollte dem möglichen…
Eine Schutzmaßnahme darf nur so lange angewendet werden, wie dies zur Vermeidung oder Wiedergutmachung einer bedeutenden Schädigung oder zur Erleichterung der…
Schutzmaßnahmen bleiben nur so lange in Kraft, wie dies zur Verhinderung oder Beseitigung der erheblichen Schädigung oder Störungen erforderlich ist. Die…
Die Gesamtgeltungsdauer einer Schutzmaßnahme darf einschließlich des Anwendungszeitraums etwaiger vorläufiger Maßnahmen, des ursprünglichen Anwendungszeitraums…
Diese Verordnung sollte gegebenenfalls innerhalb von fünf Jahren nach ihrem Inkrafttreten anhand der gewonnenen Erfahrungen überprüft werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.