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Darüber hinaus sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/2031 mit Elementen zu erlassen, die das Verfahren betreffen, das zur Gewährung befristeter Ausnahmen von Artikel 40 Absatz 2 und Artikel 41 Absatz 2 dieser Verordnung einzuhalten ist. Dies ist notwendig, weil die Erfahrungen seit dem Erlass der Verordnung (EU) 2016/2031 gezeigt haben, dass ein standardisiertes Verfahren für die Gewährung solcher befristeten Ausnahmeregelungen erforderlich ist, um Transparenz und Kohärenz für die Mitgliedstaaten, Drittländer und die betroffenen Unternehmer zu gewährleisten.
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Bestimmungen des Artikels 9 Absatz 4…
Um diese Verordnung durch bestimmte nicht wesentliche Elemente zu ergänzen, sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Bestimmungen in Artikel 21a und 22a der…
Zur Ergänzung oder Änderung einiger nicht wesentlicher Elemente dieser Verordnung sollte der Kommission die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV…
Der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, gemäß Artikel 290 AEUV Rechtsakte hinsichtlich der Einführung zusätzlicher Überwachungsmaßnahmen und der…
Was die Ergänzung oder Änderung der Bestimmungen dieser Verordnung im Hinblick auf die Festlegung spezifischer Maßnahmen im Rahmen der nationalen Programme…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.