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Die Warenbezeichnung, die Einreihung und die Anforderungen an die Endverwendung für bestimmte Aussetzungen der autonomen Zollsätze des GZT, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, müssen geändert werden, um den technischen Entwicklungen der Waren und den wirtschaftlichen Markttendenzen Rechnung zu tragen.
Die Warenbezeichnung, die Einreihung und die Anforderungen an die Endverwendung für bestimmte Waren, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt…
Die Kommission hat bestimmte Aussetzungen der autonomen Zollsätze des GZT für Waren, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, gemäß Artikel…
Die Kommission hat bestimmte Aussetzungen der autonomen Zollsätze des GZT, die im Anhang der Verordnung (EU) 2021/2278 aufgeführt sind, gemäß Artikel 2 der…
Die Kommission hat gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2278 bestimmte Aussetzungen der Zollsätze des GZT für Waren, die im Anhang der genannten…
Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2278 hat die Kommission bestimmte Zollsätze des GZT für Waren, die im Anhang jener Verordnung aufgeführt sind,…
Unter Berücksichtigung der vorzunehmenden Änderungen und im Interesse der Klarheit sollte der Anhang der Verordnung (EU) 2021/2283 ersetzt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.