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Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 müssen Online-Unternehmer und Online-Marktplätze auf ihrer Website einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitstellen. Diese Verpflichtung hat zusammen mit den Informationskampagnen der Kommission und der nationalen Interessenvertreter jedes Jahr zwischen zwei und drei Millionen Besucher auf die OS-Plattform gebracht.
Diese Richtlinie und die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über die Online-Beilegung…
Die OS-Plattform besteht in Form einer interaktiven Website, auf der Verbraucher Unternehmer auffordern können, der Inanspruchnahme einer auf der OS-Plattform…
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass Anbieter von Online-Marktplätzen eng mit den Marktüberwachungsbehörden zusammenarbeiten. Den Anbietern von Diensten…
Mit der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (im Folgenden…
Der rasch wachsende Markt für den elektronischen Handel bietet viele Chancen, stellt aber auch eine große Herausforderung dar, insbesondere im Hinblick auf den…
Die Kommission sollte die Anwendung dieser Verordnung in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortlaufend überwachen. In diesem Zusammenhang sollte die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.