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Um den Verwaltungsaufwand für die von Naturkatastrophen betroffenen Begünstigten und die Mitgliedstaaten im Falle höherer Gewalt zu verringern, sollten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit haben, das gesamte Gebiet als erheblich von einer Naturkatastrophe in Mitleidenschaft gezogen einzustufen.
In Bezug auf die Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1306/2013 für die Zwecke der Finanzierung, Verwaltung und Überwachung der GAP bei Anerkennung der Fälle…
Zieht eine schwere Naturkatastrophe oder ein schweres Wetterereignis gemäß Absatz 1 Buchstabe a ein genau festgelegtes Gebiet erheblich in Mitleidenschaft, kann…
Bei der Gewährung von Unterstützung für die neue Maßnahme sollten die Mitgliedstaaten die Unterstützung berücksichtigen, die im Rahmen anderer nationaler…
Das Ausmaß und die Folgen von Naturkatastrophen oder durch Menschen verursachten Katastrophen können so schwerwiegend sein, dass ernste wirtschaftliche…
Damit die Mitgliedstaaten die Folgen von zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 31. Dezember 2025 eingetretenen Naturkatastrophen gänzlich bewältigen können,…
Um auf die Auswirkungen von Naturkatastrophen reagieren zu können, sollte es den Mitgliedstaaten gestattet sein, durch spezielle Prioritäten gezielte, schnelle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.