Erwägungsgrund 3 32021R2116
Das derzeitige GAP-Umsetzungsmodell, das auf der Einhaltung von Vorschriften beruht, sollte so angepasst werden, dass es stärker auf Ergebnisse und Leistung ausgerichtet ist. Dementsprechend sollte die Union die grundlegenden politischen Ziele, die Interventionskategorien und die grundlegenden Anforderungen der Union festlegen, während die Mitgliedstaaten stärker für die Erreichung dieser Ziele verantwortlich und rechenschaftspflichtig sein sollten. Folglich bedarf es umfassenderer Subsidiarität und Flexibilität, um den örtlichen Gegebenheiten und Erfordernissen besser Rechnung zu tragen. Im Rahmen des neuen GAP-Umsetzungsmodells sollten die Mitgliedstaaten deshalb dafür verantwortlich sein, gemäß ihren spezifischen Bedürfnissen und den grundlegenden Anforderungen der Union ihre GAP-Interventionen so zu gestalten, dass sie einen größtmöglichen Beitrag zu den GAP-Zielen der Union leisten. Um weiterhin einen gemeinsamen Ansatz und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten außerdem die Einhaltungs- und Kontrollvorschriften für die Begünstigten, einschließlich der Einhaltung der Standards für den guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand und der Grundanforderungen an die Betriebsführung, erarbeiten und ausgestalten.