Erwägungsgrund 4 32023R2382VERORDNUNG (EU) 2023/2382 DER KOMMISSION vom 29. September 2023 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Carbetamid, Carboxin und Triflumuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigung für den Wirkstoff Triflumuron lief am 31. März 2021 aus, und der Antragsteller hat keinen Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle geltenden…
Erwägungsgrund 3 32023R1783VERORDNUNG (EU) 2023/1783 DER KOMMISSION vom 15. September 2023 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Denatoniumbenzoat, Diuron, Etoxazol, Methomyl und Teflubenzuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigung für den Wirkstoff Diuron lief am 30. September 2020 aus und es wurde kein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gestellt. Alle geltenden…
Erwägungsgrund 4 32024R0352VERORDNUNG (EU) 2024/352 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2024 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von (Z)-13-Hexadecen-11-yn-1-yl-acetat, (Z,Z,Z,Z)-7,13,16,19-Docosatetraen-1-yl-isobutyrat, Acrinathrin, Azimsulfuron, Famoxadon, Prochloraz und Natriumhypochlorit in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigung für den Wirkstoff Azimsulfuron lief am 31. Dezember 2021 aus, und es wurde kein Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle geltenden Zulassungen für…
Erwägungsgrund 7 32023R0128VERORDNUNG (EU) 2023/128 DER KOMMISSION vom 18. Januar 2023 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benalaxyl, Bromoxynil, Chlorsulfuron, Epoxiconazol und Fenamiphos in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigung für den Wirkstoff Epoxiconazol lief am 30. April 2020 aus, und der Antragsteller zog seinen Antrag auf Erneuerung zurück. Alle geltenden…
Erwägungsgrund 6 32023R0128VERORDNUNG (EU) 2023/128 DER KOMMISSION vom 18. Januar 2023 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benalaxyl, Bromoxynil, Chlorsulfuron, Epoxiconazol und Fenamiphos in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigung für den Wirkstoff Chlorsulfuron lief am 31. Dezember 2019 aus, und der Antragsteller hat keinen Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle geltenden…
Erwägungsgrund 3 32024R0352VERORDNUNG (EU) 2024/352 DER KOMMISSION vom 22. Januar 2024 zur Änderung der Anhänge II und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von (Z)-13-Hexadecen-11-yn-1-yl-acetat, (Z,Z,Z,Z)-7,13,16,19-Docosatetraen-1-yl-isobutyrat, Acrinathrin, Azimsulfuron, Famoxadon, Prochloraz und Natriumhypochlorit in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Genehmigung für den Wirkstoff Acrinathrin lief am 31. Dezember 2021 aus, und der Antragsteller zog seinen Antrag auf Erneuerung zurück. Alle geltenden…