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Die Genehmigung für Penflufen lief am 31. Januar 2024 aus , und es wurde kein Antrag auf Erneuerung gestellt. Daher sollten die in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für Penflufen festgelegten RHG gemäß Artikel 17 der genannten Verordnung in Verbindung mit deren Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a gestrichen werden. Die RHG für diesen Wirkstoff sind bereits auf die Bestimmungsgrenze festgesetzt und sollten deshalb in Anhang V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 gemäß Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b der genannten Verordnung auf denselben Wert festgesetzt werden.
Die Genehmigung für den Wirkstoff Pencycuron lief am 31. Mai 2021 aus, und es wurde kein Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle Zulassungen für…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Benfluralin wurde mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/149 der Kommission nicht erneuert. Die Genehmigung für diesen…
Nach einem Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Triflumuron lief am 31. März 2021 aus, und der Antragsteller hat keinen Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle geltenden…
Nachdem ein Antrag auf Erneuerung der Genehmigung gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates gestellt…
Die Genehmigung für den Wirkstoff Azimsulfuron lief am 31. Dezember 2021 aus, und es wurde kein Antrag auf Erneuerung gestellt. Alle geltenden Zulassungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.