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Darüber hinaus stellte die Behörde im Rahmen der Überprüfung aller geltenden RHG für Mandipropamid gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Bezug auf Wurzelgemüse fest, dass einige Angaben zur Toxizität des Metaboliten SYN 500003 nicht vorliegen. Da kein Risiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher bestand, wurden die RHG für diese Erzeugnisse im Wege der Verordnung (EU) 2019/1176 der Kommission in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgelegt, und es wurde eine Fußnote eingefügt, der zufolge diese fehlenden Angaben vorzulegen sind.
Diese Fußnote, der zufolge Angaben zur Toxizität des Metaboliten SYN 500003 vorzulegen sind, wurde aufgrund eines Fehlers jedoch nicht für die RHG für…
Mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 705/2011 der Kommission wurde die Genehmigung für Imazalil gemäß Artikel 13 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009…
Für Mandipropamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor…
Für Flupyrsulfuron-methyl legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Verbindung mit deren Artikel 12 Absatz 1 eine mit…
Für Hymexazol legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zur Überprüfung der…
Die Behörde zog in ihrer mit Gründen versehenen Stellungnahme nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 den Schluss, dass die RHG für die beabsichtigten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.