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Diese Fußnote, der zufolge Angaben zur Toxizität des Metaboliten SYN 500003 vorzulegen sind, wurde aufgrund eines Fehlers jedoch nicht für die RHG für Mandipropamid für Kartoffeln, rote Rüben und Rettich, die zur Gruppe der Wurzelgemüse gehören, aufgenommen. Daher sollte Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 durch Aufnahme einer Fußnote berichtigt werden, der zufolge die oben genannten fehlenden Angaben zur Toxizität des Metaboliten SYN 500003 hinsichtlich der Rückstände von Mandipropamid auf Kartoffeln, roten Rüben und Rettich vorzulegen sind.
Darüber hinaus stellte die Behörde im Rahmen der Überprüfung aller geltenden RHG für Mandipropamid gemäß Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 in Bezug…
Für Mandipropamid legte die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG vor…
Die RHG für Tafel- und Keltertrauben entsprechen den Einfuhrtoleranzen, doch da das Datenpaket für die Metaboliten M01 und M02 zur Genotoxizität unvollständig…
In Bezug auf Mandipropamid in Rettichblättern kam die Behörde zu dem Schluss, dass eine weitere Prüfung durch Risikomanager dahin gehend erforderlich ist, wie…
Für Metaldehyd hat die Behörde gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu den geltenden RHG…
Im Rahmen eines Verfahrens zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels mit dem Wirkstoff Chlorantraniliprol für die Anwendung bei Roten Rüben, Karotten,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.