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Es ist anerkannt, dass ein besserer Zugang zu Informationen die Öffentlichkeit sensibilisiert und ihr Gelegenheit für Äußerungen gibt, die von den Behörden gebührend berücksichtigt werden können. Die Öffentlichkeit sollte daher Zugang zu Informationen darüber haben, welche Ermäßigungen der Gebühren bzw. Entgelte und welche Freistellungen von den Gebühren bzw. Entgelten die Agentur gewährt hat, sowie über die den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gezahlten Beträgen an Vergütungen, aufgeschlüsselt nach Mitgliedstaat und Tätigkeit. Diese Information sollte jedoch keine vertraulichen Geschäftsinformationen umfassen. Die Agentur sollte derartige Informationen daher vorab entfernen. Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates verschafft dem Recht auf Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten größtmögliche Wirksamkeit und legt die allgemeinen Grundsätze und die Ausnahmen für einen solchen Zugang fest. Allerdings sollten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 im Wege von Ausnahmen bestimmte öffentliche und private Interessen, beispielsweise im Hinblick auf personenbezogene Daten und vertrauliche Angaben kommerzieller Art, geschützt werden.
Es ist anerkannt, dass ein besserer Zugang zu Informationen die Öffentlichkeit sensibilisiert und ihr Gelegenheit für Äußerungen gibt, die von den Behörden…
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates regelt den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des…
Die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte auf die Agentur Anwendung finden. Die Agentur sollte bei ihren Tätigkeiten so…
Im Interesse einer transparenten Arbeitsweise der Agentur sollte die Verordnung (EG) Nr. 1049/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Agentur…
Für die zwischen zuständigen Behörden ausgetauschten Informationen sollten Vertraulichkeit und Wahrung des Geschäftsgeheimnisses gemäß den Vorschriften zur…
Die vorliegende Verordnung sollte die Mitgliedstaaten nicht daran hindern, ihre verfassungsmäßigen Vorschriften bezüglich des Zugangs der Öffentlichkeit zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.