Gesetze
Gesetz wird geladen …
Da das Herstellungsverfahren für einige fluorierte Verbindungen zur Emission anderer fluorierter Treibhausgase als Nebenprodukte führen kann, sollten als Voraussetzung für das Inverkehrbringen fluorierter Treibhausgase solche als Nebenprodukt entstandenen Emissionen zerstört oder für spätere Verwendungen rückgewonnen werden. Die Hersteller und Einführer sollten verpflichtet werden, die Minderungsmaßnahmen zur Vermeidung von Trifluormethanemissionen während des Herstellungsprozesses zu dokumentieren und einen Nachweis über die Zerstörung oder Rückgewinnung solcher als Nebenprodukt entstandenen Emissionen im Einklang mit den besten verfügbaren Techniken zu erbringen. Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens fluorierter Treibhausgase sollte eine Konformitätserklärung vorgelegt werden.
Unbeschadet des Artikels 11 Absatz 1 Unterabsatz 1 ist das Inverkehrbringen fluorierter Treibhausgase verboten, sofern nicht die Hersteller oder Einführer der…
Unternehmen, die wieder auffüllbare Behälter für fluorierte Treibhausgase in Verkehr bringen, müssen eine Konformitätserklärung vorlegen, die auch einen…
Das Inverkehrbringen ozonabbauende Stoffe ist verboten, sofern nicht die Hersteller oder Einführer der zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats zum Zeitpunkt…
Da das Herstellungsverfahren einiger ozonabbauender Stoffe zur Emission des fluorierten Treibhausgases Trifluormethan als Nebenprodukt führen kann, sollten als…
Nicht wieder auffüllbare Behälter für fluorierte Treibhausgase sollten verboten werden, da in diesen Behältern nach der Entleerung unweigerlich Kältemittel…
Um einheitliche Bedingungen für die Durchführung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollten der Kommission Durchführungsbefugnisse übertragen werden in Bezug…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.