Erwägungsgrund 85 32024R1351VERORDNUNG (EU) 2024/1351 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 14. Mai 2024 über Asyl- und Migrationsmanagement, zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1147 und (EU) 2021/1060 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 604/2013
Die Verordnung (EU) Nr. 604/2013 muss in einigen wesentlichen Punkten geändert werden. Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, die genannte Verordnung…
Erwägungsgrund 17 32018R2000VERORDNUNG (EU) 2018/2000 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 12. Dezember 2018 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 516/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur erneuten Bindung der verbleibenden Mittel, die zur Unterstützung der Umsetzung der Beschlüsse (EU) 2015/1523 und (EU) 2015/1601 des Rates gebunden wurden, oder zur Zuweisung dieser Mittel für andere Maßnahmen der nationalen Programme
Die Verordnung (EU) Nr. 516/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 6 32013R0068In Anbetracht der großen Zahl der erforderlichen Änderungen der Verordnung (EU) Nr. 575/2011 ist es aus Gründen der Kohärenz, der Klarheit und der Vereinfachung…
Erwägungsgrund 6 32022R2514VERORDNUNG (EU) 2022/2514 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 717/2014 hinsichtlich ihrer Geltungsdauer
Die Verordnung (EU) Nr. 717/2014 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 1 32023R1113VERORDNUNG (EU) 2023/1113 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2023 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers und Transfers bestimmter Kryptowerte und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2015/849 (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde erheblich geändert . Aus Gründen der Klarheit empfiehlt es sich, im Rahmen der…
Erwägungsgrund 6 32020R1543VERORDNUNG (EU) 2020/1543 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. Oktober 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 514/2014 in Bezug auf das Verfahren zur Aufhebung von Mittelbindungen
Die Verordnung (EU) Nr. 514/2014 sollte daher entsprechend geändert werden.