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Gemäß dem Beschluss 88/540/EWG des Rates wurde die Union Vertragspartei des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht und des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (im Folgenden „Protokoll“). Das Protokoll und die nachfolgenden Beschlüsse der Vertragsparteien bilden eine Reihe weltweit verbindlicher Kontrollmaßnahmen zur Bekämpfung des Abbaus der Ozonschicht.
Die Union wurde durch die Entscheidung 88/540/EWG des Rates Vertragspartei des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht (im Folgenden „Wiener…
in der Erwägung, dass die Kommission ermächtigt werden sollte, im Namen der Union Änderungen des Wiener Übereinkommens zum Schutz der Ozonschicht und des…
Die Kommission wird ermächtigt, im Namen der Union bei Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit der Union fallen und zu denen die Union Vorschriften erlassen…
Die Kigali-Änderung des Montrealer Protokolls über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen, wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Die…
Die Union ist Vertragspartei des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die…
Die Union ist Vertragspartei des Protokolls von 1999 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.