VERORDNUNG (EU) 2024/590 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. Februar 2024 über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1005/2009 (Text von Bedeutung für den EWR)
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 angehört und hat am 20. Mai 2022 formelle Bemerkungen abgegeben.
Erwägungsgrund 43 32024R0590
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