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Um den Bürgern einen möglichst einfachen Zugang zum Amtsblatt zu ermöglichen und Rechtssicherheit zu gewährleisten, ist es ferner angezeigt, den elektronischen Fassungen der wenigen nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 veröffentlichten gedruckten Ausgaben des Amtsblatts, denen Echtheit zukommt, den ausschließlichen Echtheitsstatus zu verleihen.
Ist in Ausnahmefällen eine Veröffentlichung des Amtsblatts auf der EUR-Lex-Website trotz der ergriffenen Notfallmaßnahmen nicht möglich und erfolgt die…
Die elektronischen Ausgaben des Amtsblatts, die den nach dem 1. Juli 2013 veröffentlichten gedruckten Ausgaben des Amtsblatts entsprechen, denen Echtheit…
Die elektronische Ausgabe des Amtsblatts wird unter technischen Bedingungen veröffentlicht, die die Echtheit, Unverfälschtheit und Unveränderlichkeit seines…
Die Echtheit, Unverfälschtheit und Unveränderlichkeit der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts können durch verschiedene technische Mittel gewährleistet…
Wenn die Veröffentlichung in der elektronischen Ausgabe des Amtsblatts einer ordnungsgemäßen Veröffentlichung gleichkäme, könnte schneller und kostengünstiger…
Unbeschadet des Artikels 3 besitzt nur das in elektronischer Form veröffentlichte Amtsblatt (im Folgenden „elektronische Ausgabe des Amtsblatts“) Echtheit und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.