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An den Finanzmärkten sind Meldungen — insbesondere Meldungen von Geschäftsabschlüssen — bereits hochgradig automatisiert und die Daten sind weitgehend standardisiert. Einige zwischen verschiedenen Rechtsrahmen bestehende Inkohärenzen wurden bereits durch die Verordnung (EU) Nr. 648/2012, die Verordnung (EU) 2015/2365 des Europäischen Parlaments und des Rates und das Programm der Kommission zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) beigelegt. Die Befugnisse der ESMA sollten so angepasst werden, dass die ESMA verpflichtet wird, Entwürfe technischer Regulierungsstandards auszuarbeiten und für mehr Kohärenz bei der Meldung von Geschäftsabschlüssen zwischen den Rahmen jener Verordnungen und dem der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 zu sorgen. Dies verbessert die Qualität der Daten über Geschäftsabschlüsse und vermeidet unnötige zusätzliche Kosten für die Branche. Darüber hinaus sollte die Meldung von Geschäftsabschlüssen einen breiten Austausch von Daten über Geschäftsabschlüsse zwischen den zuständigen Behörden ermöglichen, um dem sich entwickelnden Aufsichtsbedarf dieser Behörden zur Überwachung der jüngsten Marktentwicklungen und potenziell damit verbundenen Risiken angemessen Rechnung zu tragen.
Die ESMA erarbeitet Entwürfe technischer Regulierungsstandards, in denen Folgendes festgelegt wird: Bei der Ausarbeitung dieser Entwürfe technischer…
Um die einheitliche Anwendung dieses Artikels und die Kohärenz mit den Meldungen gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und international vereinbarten…
Um den zuständigen Behörden die Erfüllung von Aufsichtsaufgaben zu ermöglichen, indem sie einen vollständigen Überblick über Art, Häufigkeit, Ausmaß und…
Die Technischen Standards für die Finanzdienstleistungsbranche sollten eine kohärente Harmonisierung und einen unionsweit angemessenen Schutz von Einlegern,…
Die ESMA sollte Entwürfe technischer Regulierungsstandards zur Vorlage bei der Kommission ausarbeiten können. Diese Standards sollten die gemäß den Verordnungen…
Nach der Verordnung (EG) Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates sind Emittenten von zum Handel auf KMU-Wachstumsmärkten zugelassenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.