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Im Rahmen von Säule III der Fazilität sollte die Unterstützung vor allem auf die schrittweise Angleichung an die Vorschriften, Normen, Strategien und Verfahren der Union (im Folgenden „Besitzstand“) im Hinblick auf eine künftige Mitgliedschaft in der Union abzielen, um so zur Durchführung des Ukraine-Plans beizutragen. Bei diesem Prozess sollten auch die einschlägigen Empfehlungen internationaler Gremien wie des Europarates und der Venedig-Kommission berücksichtigt werden. Die Unterstützung sollte auch darauf abzielen, die demokratischen und justiziellen Institutionen, einschließlich der Gerichte, und die Kapazitäten der Interessenträger, einschließlich der lokalen und regionalen Behörden, der Sozialpartner sowie der Organisationen der Zivilgesellschaft, auch im Hinblick auf ihre Rolle bei der öffentlichen Kontrolle, zu stärken.
Der Ukraine-Plan sollte nicht nur die Grundlage für die Unterstützung im Rahmen der Säule I der Fazilität bilden, sondern auch als Referenz für die…
Die Unterstützung im Rahmen der Fazilität, einschließlich der Unterstützung der Ukraine auf ihrem Weg zum Beitritt, sollte zur Erreichung allgemeiner und…
Angesichts der Notwendigkeit, die internationale Unterstützung für die Erholung, den Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine zu koordinieren, sollte es…
Die Unterstützung im Rahmen der Fazilität sollte zur Erreichung allgemeiner und spezifischer Ziele auf der Grundlage vorab festgelegter Kriterien und klarer…
Die Unterstützung im Rahmen der Fazilität sollte zur Erreichung allgemeiner und spezifischer Ziele auf der Grundlage vorab festgelegter Kriterien und klarer…
Die allgemeinen Ziele der Fazilität sollten unter anderem darin bestehen, die Ukraine bei der Bewältigung der sozialen, wirtschaftlichen, psychologischen und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.