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Mit dieser Verordnung wird die Fazilität für die Ukraine (im Folgenden „Fazilität“) für den Zeitraum 2024-2027 eingerichtet. In dieser Verordnung werden die Ziele der Fazilität, ihre Finanzierung sowie die Mittelausstattung für den Zeitraum 2024 bis 2027, die Formen der im Rahmen der Fazilität gewährten Unionsfinanzierung und die Regeln für die Bereitstellung der Mittel festgelegt.
Die Fazilität wird der Ukraine im Rahmen der folgenden drei Säulen Unterstützung leisten:
Säule I: finanzielle Unterstützung der Ukraine für die Durchführung von Reformen und Investitionen zur Umsetzung des Ukraine-Plans und zur Aufrechterhaltung der makrofinanziellen Stabilität des Landes gemäß Kapitel III;
Säule II: ein spezifischer Investitionsrahmen für die Ukraine zur Unterstützung von Investitionen und zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungen gemäß Kapitel IV;
Säule III: technische Hilfe und damit verbundene Unterstützung für die Ukraine bei der Konzeption und Umsetzung von Reformen im Zusammenhang mit ihrem Unionsbeitritt und bei der Stärkung ihrer Verwaltungskapazitäten, Fremdkapitalzuschüsse und Dotierung sowie anderer einschlägiger Tätigkeiten gemäß Kapitel V.
Mit der Verordnung (EU) 2024/792 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde die Fazilität für die Ukraine eingerichtet — ein außerordentliches…
Die Ukraine-Fazilität ist ein mittelfristiges Instrument, das zum Ziel hat, die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine, die schrittweise Integration in den…
Die Unterstützung der Union sollte drei Säulen umfassen, nämlich eine Säule der finanziellen Unterstützung der Ukraine für die Durchführung von Reformen und…
Im Rahmen des Investitionsrahmens für die Ukraine gewährt die Kommission der Ukraine die Unterstützung der Union in Form von Finanzierungsinstrumenten,…
Im Rahmen von Säule I der Fazilität sollten Mittel bereitgestellt werden, um die Umsetzung des Ukraine-Plans zu unterstützen, der die Reform- und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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