Art. 1 32024R0868Der Beschluss 2009/917/JI wird wie folgt geändert:
Erwägungsgrund 22 32019L0884RICHTLINIE (EU) 2019/884 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates im Hinblick auf den Austausch von Informationen über Drittstaatsangehörige und auf das Europäische Strafregisterinformationssystem (ECRIS), sowie zur Ersetzung des Beschlusses 2009/316/JI des Rates
Der Rahmenbeschluss 2009/315/JI sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 4 32021D1024BESCHLUSS (EU) 2021/1024 DES RATES vom 18. Juni 2021 zur Änderung des Beschlusses 2009/908/EU zur Festlegung von Maßnahmen für die Durchführung des Beschlusses des Europäischen Rates über die Ausübung des Vorsitzes im Rat und über den Vorsitz in den Vorbereitungsgremien des Rates
Der Beschluss 2009/908/EU sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 11 32024D3244BESCHLUSS (EU) 2024/3244 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 zur Änderung der Entscheidung 2008/971/EG des Rates in Bezug auf forstliches Vermehrungsgut der Kategorie „geprüft“, dessen Etikettierung und die Namen der für Zulassung und Kontrolle der Erzeugung zuständigen Behörden
Die Entscheidung 2008/971/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 13 32011L0009RICHTLINIE 2011/9/EU DER KOMMISSION vom 1. Februar 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Dodin und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/934/EG sollte daher entsprechend geändert werden.
Erwägungsgrund 13 32011L0027RICHTLINIE 2011/27/EU DER KOMMISSION vom 4. März 2011 zur Änderung der Richtlinie 91/414/EWG des Rates zwecks Aufnahme des Wirkstoffs Oryzalin und zur Änderung der Entscheidung 2008/934/EG der Kommission (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Entscheidung 2008/934/EG sollte daher entsprechend geändert werden.