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Wenn eine Überweisung, bei der der Zahlungsempfänger nicht überprüft wurde, freigegeben wird, kann dies dazu führen, dass der Geldbetrag nicht dem beabsichtigten Zahlungsempfänger gutgeschrieben wird. Die Zahlungsdienstleister sollten nicht im Sinne von Artikel 88 der Richtlinie (EU) 2015/2366 für die Ausführung einer Transaktion zugunsten eines unbeabsichtigten Zahlungsempfängers auf der Grundlage eines falschen Identifikators für das Zahlungskonto haftbar gemacht werden, soweit die Zahlungsdienstleister die Empfängerüberprüfung korrekt ausführen. Wenn jedoch Zahlungsdienstleister, einschließlich Zahlungsauslösedienstleister, diese Dienstleistung nicht korrekt durchführen und dies zu einem fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang führt, sollten diese Zahlungsdienstleister dem Zahler den überwiesenen Betrag unverzüglich erstatten und gegebenenfalls das belastete Zahlungskonto wieder auf den Stand bringen, auf dem es gewesen wäre, wenn der Zahlungsvorgang nicht erfolgt wäre. Die Zahlungsdienstleister sollten die Zahlungsdienstnutzer darüber informieren, welche Folgen es für die Haftung der Zahlungsdienstleister und die Erstattungsrechte der Zahlungsdienstnutzer hat, wenn die Zahlungsdienstnutzer eine gemäß dieser Änderungsverordnung vorgenommene Benachrichtigung ignorieren.
Im Falle von Geldtransfers von mehr als 1 000 EUR, unabhängig davon, ob diese Transfers in einem einzigen Transfer oder in mehreren Transfers, die verbunden zu…
Zahlungsdienstleister haften nicht für die Ausführung von Überweisungen an unbeabsichtigte Zahlungsempfänger auf der Grundlage eines fehlerhaften…
Die Sicherheit von sowohl Echtzeitüberweisungen als auch von herkömmlichen Überweisungen in Euro ist von grundlegender Bedeutung, um das Vertrauen der…
Der Zahlungsdienstleister sollte unmissverständlich angeben können, welche Angaben für die korrekte Ausführung eines Zahlungsauftrags erforderlich sind.…
Um die Risiken oder Folgen nicht autorisierter oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungsvorgänge gering zu halten, sollte der Zahlungsdienstnutzer den…
Im Falle eines nicht autorisierten Zahlungsvorgangs sollte der Zahlungsdienstleister dem Zahler unverzüglich den Betrag, der Gegenstand dieses Zahlungsvorgangs…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.