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Nach der Verordnung (EU) 2021/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Entgelte, die ein in einem Nicht-Euro-Mitgliedstaat ansässiger Zahlungsdienstleister für grenzüberschreitende Überweisungen in Euro erhebt, die gleichen sein, die er auch für entsprechende Inlandsüberweisungen in der Landeswährung dieses Mitgliedstaats verlangt. In Fällen, in denen ein solcher Zahlungsdienstleister für inländische Echtzeitüberweisungen in der Landeswährung höhere Entgelte als für herkömmliche Inlandsüberweisungen in der Landeswährung und damit auch höhere Entgelte als für grenzüberschreitende herkömmliche Überweisungen in Euro erhebt, wären die Entgelte, die ein solcher Zahlungsdienstleister nach der Verordnung (EU) 2021/1230 für grenzüberschreitende Echtzeitüberweisungen in Euro erheben müsste, höher als die Entgelte für grenzüberschreitende herkömmliche Überweisungen in Euro. Um in solchen Fällen kollidierende Anforderungen zu vermeiden und der wesentlichen Zielsetzung, die Zahlungsdienstnutzer zu Euro-Echtzeitüberweisungen zu ermutigen, gerecht zu werden, sollte festgelegt werden, dass Zahlern und Zahlungsempfängern bei grenzüberschreitenden Echtzeitüberweisungen in Euro keine höheren Entgelte in Rechnung gestellt werden dürfen als bei herkömmlichen grenzüberschreitenden Überweisungen in Euro.
Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn ein Zahlungsdienstleister aus einem Mitgliedstaat, dessen Währung nicht der Euro ist, nach Artikel 5b Absatz 1 der…
Um das Funktionieren des Binnenmarkts zu erleichtern und Ungleichheiten zu vermeiden, die bei grenzüberschreitenden Zahlungen in Euro zwischen…
Bei substituierbaren Zahlungsmethoden reagieren Zahlungsdienstnutzer sehr sensibel auf die Höhe von Entgelten. Wie hoch die Entgelte sind, kann daher…
Ein Zahlungsdienstleister, der in einem Mitgliedstaat ansässig ist, dessen Währung nicht der Euro ist, ist abweichend von Absatz 1 und vorbehaltlich der…
Um Echtzeitüberweisungen leichter zugänglich zu machen und ihren Nutzen auf Zahlungsdienstnutzer auszuweiten, sollten Mitgliedstaaten, deren Währung nicht der…
Die Entgelte, die ein Zahlungsdienstleister von Zahlern und Zahlungsempfängern für die Versendung und Entgegennahme von Euro-Echtzeitüberweisungen erhebt,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.