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Jede Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Bereitstellung von Überweisungen oder bei der Empfängerüberprüfung, sowie bei der Überprüfung, ob Zahlungsdienstnutzer gezielten finanziellen restriktiven Maßnahmen unterliegende Personen oder Organisatio-nen sind, sollte mit der Verordnung (EU) 2016/679 in Einklang stehen. Die Verarbeitung von Namen und Identifikatoren von Zahlungskonten natürlicher Personen ist verhältnis-mäßig und notwendig, um betrügerische Transaktionen zu verhindern, Fehler aufzudecken und die Einhaltung gezielter finanzieller restriktiver Maßnahmen sicherzustellen.
Es ist wichtig, sicherzustellen, dass diese Verordnung unter Einhaltung des Datenschutzrechts der Union angewandt wird und dass die Anwendung dieser Verordnung…
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Verordnung gilt die Verordnung (EU) 2016/679. Die Bekämpfung von Geldwäsche und…
Die Verarbeitung personenbezogener Daten nach dieser Verordnung sollte in voller Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments…
Zum Zwecke der Durchführung dieser Verordnung und um größtmögliche Rechtssicherheit in der Union zu gewährleisten, sollten die Namen und die übrigen…
Gemäß dieser Verordnung erlangte personenbezogene Daten sollten nur verarbeitet werden, wenn dies erforderlich ist, und die Verarbeitung sollte so erfolgen,…
Zur Durchführung dieser Verordnung und um größtmögliche Rechtssicherheit in der Union zu gewährleisten, sollten die Namen und die übrigen sachdienlichen Angaben…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.