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„ANHANG XVa Verfahren für die Versiegelung von Transportkäfigen 1. Vor dem Einsatz auf einem Ringwadenfänger, einer Tonnare oder einem Schlepper stellen die für das Programm für regionale ICCAT-Beobachter zuständige Stelle und die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten jedem regionalen ICCAT-Beobachter und nationalen Beobachter unter ihrer jeweiligen Verantwortung mindestens 25 ICCAT-Siegel zur Verfügung und führen Buch über die bereitgestellten und verwendeten Siegel. 2. Der abgebende Betreiber ist für die Versiegelung der Käfige verantwortlich. Zu diesem Zweck sind an jeder Käfigtür mindestens drei Siegel auf eine Weise anzubringen, dass die Türen nicht geöffnet werden können, ohne dass dabei die Siegel beschädigt werden. 3. Die Versiegelung wird vom abgebenden Betreiber per Video aufgezeichnet und ermöglicht die Identifizierung der Siegel und die Überprüfung, ob die Siegel ordnungsgemäß angebracht wurden. Die Videoaufzeichnung entspricht den Mindestnormen für Videoaufzeichnungen gemäß Anhang X. Die betreffende Videoaufzeichnung wird bei der Beförderung des Fisches zur Empfängerfarm mitgeführt. Eine Kopie der Videoaufzeichnung wird an Bord der abgebenden Schiffe oder auf den Tonnaren aufbewahrt und ist während der Fangsaison jederzeit für Kontrollzwecke zugänglich. Eine Kopie der Videoaufzeichnung wird dem regionalen ICCAT-Beobachter an Bord des Ringwadenfängers oder auf der Tonnare oder dem nationalen Beobachter auf dem übernehmenden Schlepper zur Verfügung gestellt, damit dieser sie an die zuständige Behörde des Mitgliedstaats oder der Partei oder den regionalen ICCAT-Beobachter weiterleiten kann, der bei der anschließenden Kontrollumsetzung anwesend ist. 4. Die Videoaufzeichnung der anschließenden Kontrollumsetzung umfasst den Vorgang der Entsiegelung, der so durchgeführt wird, dass die Siegel identifiziert werden können und überprüft werden kann, dass die Siegel nicht manipuliert wurden. ANHANG XVb Vorlage für eine Verarbeitungserklärung und eine Entnahmeerklärung Verarbeitung/Entnahme (Zutreffendes bitte einkreisen) Datum der Entnahme (T/M/J): / / Thunfischfarm / Tonnare (Zutreffendes bitte einkreisen) Nummer(n) des Netzkäfigs/der Netzkäfige: Anzahl der entnommenen Exemplare: Lebendgewicht in kg des entnommenen Roten Thuns: Verarbeitetes Gewicht in kg des entnommenen Roten Thuns: eBCD-Nummer(n) des entnommenen Roten Thuns: Angaben zu den am Vorgang beteiligten Hilfsschiffen: Name: Flagge: ICCAT-Registrierungsnummer: Bestimmung des entnommenen Thunfischs (Export, lokaler Markt, Sonstiges) (Zutreffendes bitte einkreisen) ‚Sonstiges‘ bitte angeben: Ggf. Validierung durch den nationalen Beobachter oder den regionalen ICCAT-Beobachter: Name des Beobachters: ICCAT-Nr.: Unterschrift: “
1. Vor dem Einsatz auf einem Ringwadenfänger, einer Tonnare oder einem Schlepper stellt die für das Programm für regionale ICCAT-Beobachter zuständige Stelle…
Erteilung von Freisetzungsanweisungen 1. Freisetzungsanweisungen vor dem Einsetzen in Netzkäfige werden wie folgt erteilt: durch die zuständige Behörde des…
1. Für Videoaufnahmen von Umsetz-, Einsetz- und Freisetzungsvorgängen gemäß dieser Verordnung gilt das folgende Verfahren: a) Zu Beginn oder am Ende jeder…
Verarbeitung/Entnahme (Zutreffendes bitte einkreisen) Datum der Entnahme (T/M/J): / / Thunfischfarm/Tonnare (Zutreffendes bitte einkreisen) Nummer(n) des…
Folgende Abschnitte werden angefügt: „ Abschnitt 7a Entnahmevorgänge Entnahme (1) Verarbeitungsschiffe, die in Thunfischfarmen oder auf Tonnaren tätig werden…
Der folgende Anhang wird in die Verordnung (EG) Nr. 41/2007 eingefügt: „ANHANG XVIa ICCAT-Wiederauffüllungsplan für Roten Thun Teil I Sonderbestimmungen für den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.