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Die Empfehlungen der Internationalen Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas, ICCAT) für Bestandserhaltungs- und Durchsetzungsmaßnahmen wurden zuletzt durch die Verordnung (EU) 2017/2107 , (EU) 2023/2053 und (EU) 2023/2833 des Europäischen Parlaments und des Rates im Unionsrecht durchgeführt. Seit der Annahme der Verordnung (EU) 2017/2107, hat die ICCAT auf ihren Jahrestagungen 2017, 2018, 2019, 2021 und 2022 eine Reihe rechtsverbindlicher Maßnahmen zur Erhaltung der Fischereiressourcen in ihrem Zuständigkeitsbereich angenommen. Diese Maßnahmen betreffen Angelegenheiten, die unter anderem unter die Verordnungen (EU) 2017/2107 und (EU) 2023/2053 fallen.
‚ICCAT‘ die Internationale Kommission für die Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik;
Die ICCAT-Konvention bietet einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit bei der Bestandserhaltung und Bewirtschaftung von Thunfisch und verwandten Arten im…
Im Rahmen mehrerer Empfehlungen der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (International Commission for the Conservation of…
1. GRUNDSÄTZE Im Rahmen der ICCAT wird die Europäische Union a) dafür Sorge tragen, dass die in der ICCAT angenommenen Maßnahmen mit dem Völkerrecht und…
Einige Bestimmungen der ICCAT-Empfehlungen dürften auf den nächsten ICCAT-Jahrestagungen geändert werden, da neue technische Maßnahmen und…
Mit dem Beschluss 86/238/EWG des Rates ist die Union der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT-Konvention)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.