Erwägungsgrund 2 32024R0897
Die Verordnung (EU) 2017/2107 sollte daher geändert werden, um die ICCAT-Maßnahmen für tropischen Thunfisch, Weißen Thun im Mittelmeer, Weißen Thun im Nord- und Südatlantik, Schwertfisch im Nord- und Südatlantik, Kurzflossen-Makohaien im Nord- und Südatlantik, Blauen Marlin, Weißen Marlin, Rundschuppen-Speerfisch und Bestimmungen für die Datenerhebung über Segelfisch, für die Datenerhebung und -meldung über Makrelenhecht, Blauen Marlin, Weißen Marlin und Rundschuppen-Speerfisch, Beifänge von Schildkröten, das Schiffüberwachungssystem, regionale ICCAT-Beobachter, die Aufgaben der wissenschaftlichen Beobachter und illegale, für ungemeldete und unregulierte Fischerei (IUU-Fischerei) sowie eine aktualisierte Liste der ICCAT-Arten, aktualisierte Verfahren für die sichere Handhabung und Freisetzung von Meeresschildkröten, die Einführung von Mindeststandards für Verfahren für die sichere Handhabung und Freisetzung lebender Kurzflossen-Makohaie im Nord- und Südatlantik und Leitlinien für die Verringerung der Auswirkungen von Fischsammelgeräten auf die Umwelt in Unionsrecht umzusetzen.