Erwägungsgrund 24 32024R0900
Politische Werbung umfasst eine Situation, in der die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Mitteilung, die geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, eines Abstimmungsverhaltens oder eines Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozesses zu beeinflussen, von einer Einrichtung wahrgenommen wird, die in eigenem Namen handelt (interne Tätigkeiten). Unter internen Tätigkeiten, die als ausschließlich relevant für Kapitel III dieser Verordnung zu betrachten sind, sind Tätigkeiten zu verstehen, die innerhalb einer Einrichtung durchgeführt werden und die die mit beliebigen Mitteln durchgeführte Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung einer Mitteilung umfassen oder wesentlich dazu beitragen, wobei die Mitteilung geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, eines Abstimmungsverhaltens oder eines Rechtssetzungs- oder Regulierungsprozesses zu beeinflussen.