Erwägungsgrund 25 32024R0900
Kommerzielle Werbe- und Marketingpraktiken können berechtigte Auswirkungen auf die Wahrnehmung von Produkten und Dienstleistungen durch die Verbraucher oder ihr Kaufverhalten haben, unter anderem durch eine Markendifferenzierung auf der Grundlage von Maßnahmen der Unternehmen im Bereich der sozialen Verantwortung der Unternehmen, mit sozialer Wirkung oder durch jede andere Form des zweckorientierten Engagements. Diese Verordnung sollte für kommerzielle Werbung gelten, die geeignet und darauf ausgerichtet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, eines Abstimmungsverhaltens oder eines Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozesses zu beeinflussen.