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Die Definition des Begriffs „politische Akteure“ sollte sich auf Konzepte nach Unionsrecht sowie nach nationalem Recht im Einklang mit internationalen Rechtsinstrumenten wie jenen des Europarats beziehen. Der Begriff der politischen Akteure sollte die rechtsfähigen und nicht rechtsfähigen, verbundenen und nachgelagerten Einrichtungen einer politischen Partei umfassen, die sie unterstützen oder ihre Ziele verfolgen, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit einer bestimmten Wählergruppe oder zu einem konkreten Wahlzweck.
„politischer Akteur“ jeden der folgenden Handelnden:
„europäische politische Partei“ bezeichnet ein politisches Bündnis, das politische Ziele verfolgt, diese Ziele in der gesamten Union verfolgen will und gemäß…
Die Definition des Begriffs „politischer Akteur“ sollte nationale Vorschriften darüber, wer eine politische Kampagne durchführen darf, nicht berühren und die…
Der Begriff der politischen Akteure sollte auch Kandidaten für ein Wahlamt oder Inhaber eines solchen sowie Mitglieder der Regierung eines Mitgliedstaats auf…
Damit ein breites Spektrum relevanter Diensteanbieter im Zusammenhang mit politischen Werbedienstleistungen abgedeckt wird, sollte der Begriff der Anbieter von…
Die Definition des Begriffs „politische Werbekampagne“ sollte sich auf die Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung, Zustellung oder Verbreitung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.