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Herausgeber politischer Werbung, bei denen es sich auch um sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen im Sinne der Verordnung (EU) 2022/2065 handelt, sollten im Rahmen ihrer Risikobewertungen nach Artikel 34 der genannten Verordnung alle systemischen Risiken, die von ihren politischen Werbedienstleistungen ausgehen, gewissenhaft ermitteln, analysieren und bewerten und angemessene, verhältnismäßige und wirksame Minderungsmaßnahmen gemäß Artikel 35 der genannten Verordnung ergreifen, um diesen Risiken entgegenzuwirken.
Die Anbieter sehr großer Online-Plattformen und sehr großer Online-Suchmaschinen ermitteln, analysieren und bewerten sorgfältig alle systemischen Risiken in der…
Die Herausgeber politischer Werbung sollten die gemäß dieser Verordnung eingegangenen Meldungen sorgfältig, nicht willkürlich und objektiv prüfen und…
Darüber hinaus sollten Herausgeber politischer Werbung, die sehr große Online-Plattformen oder sehr große Online-Suchmaschinen im Sinne der Verordnung (EU)…
Herausgeber politischer Werbung, die politische Werbedienstleistungen erbringen, sollten Verfahren einrichten, die es natürlichen oder juristischen Personen…
Alle Maßnahmen eines Herausgebers politischer Werbung sollten in dem Sinne streng zielgerichtet sein, dass sie in allererster Linie zur Berichtigung und…
Was Online-Vermittlungsdienste anbelangt, so gilt die Verordnung (EU) 2022/2065 für politische Anzeigen, die durch Online-Vermittlungsdienste in Anwendung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.