Erwägungsgrund 1 32024R0903
Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Interoperabilität von Netz- und Informationssystemen, die für die Erbringung oder Verwaltung öffentlicher Dienste in der Union verwendet werden, muss gestärkt werden, um es öffentlichen Verwaltungen in der Union zu ermöglichen, zusammenzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass öffentliche Dienste grenzüberschreitend funktionieren. Die bestehende informelle Zusammenarbeit sollte durch einen klaren Rechtsrahmen ersetzt werden, um die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen und Sektoren zu ermöglichen und einen nahtlosen grenzüberschreitenden Datenfluss für wirklich europäische digitale Dienste zu erleichtern, mit denen der Binnenmarkt gestärkt wird, wobei das Subsidiaritätsprinzip zu beachten ist. Die Interoperabilität des öffentlichen Sektors hat auch erhebliche Auswirkungen auf das in den Verträgen verankerte Recht auf freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, da aufwendige Verwaltungsverfahren erhebliche Hindernisse darstellen können, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).