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Die Entwicklung der grenzüberschreitenden Interoperabilität von Netz- und Informationssystemen, die für die Erbringung oder Verwaltung öffentlicher Dienste in der Union verwendet werden, muss gestärkt werden, um es öffentlichen Verwaltungen in der Union zu ermöglichen, zusammenzuarbeiten und dafür zu sorgen, dass öffentliche Dienste grenzüberschreitend funktionieren. Die bestehende informelle Zusammenarbeit sollte durch einen klaren Rechtsrahmen ersetzt werden, um die Interoperabilität zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen und Sektoren zu ermöglichen und einen nahtlosen grenzüberschreitenden Datenfluss für wirklich europäische digitale Dienste zu erleichtern, mit denen der Binnenmarkt gestärkt wird, wobei das Subsidiaritätsprinzip zu beachten ist. Die Interoperabilität des öffentlichen Sektors hat auch erhebliche Auswirkungen auf das in den Verträgen verankerte Recht auf freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital, da aufwendige Verwaltungsverfahren erhebliche Hindernisse darstellen können, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Die Interoperabilität der europäischen öffentlichen Dienste betrifft die Verwaltungen auf allen Ebenen, sei es auf Ebene der Union, der Mitgliedstaaten, der…
Elektronisch erbrachte oder verwaltete öffentliche Dienste in der Union hängen derzeit oft von Anbietern von außerhalb der Union ab. Es liegt im strategischen…
Einrichtungen der Union und öffentliche Stellen können verbindliche Anforderungen an transeuropäische digitale öffentliche Dienste einführen. Um…
Interoperabilität erleichtert die erfolgreiche Umsetzung politischer Maßnahmen, insbesondere wenn diese in enger Beziehung zum öffentlichen Sektor stehen, wie…
Die grenzüberschreitende Interoperabilität wird nicht nur über zentrale digitale Infrastrukturen in den Mitgliedstaaten, sondern auch durch einen dezentralen…
Um die Governance und die Qualität interoperabler digitaler öffentlicher Dienste zu verbessern, sollten die Mitgliedstaaten, die Unionsorgane, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.