Verordnung (EU) 2024/918 der Kommission vom 25. März 2024 zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten der Mitgliedstaaten betreffend nationale Züchtungsprogramme zur Selektierung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Text von Bedeutung für den EWR)
Berichtspflichten kommt eine wichtige Rolle bei der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Überwachung und der korrekten Durchsetzung von Rechtsvorschriften zu. Um sicherzustellen, dass diese Pflichten ihren eigentlichen Zweck erfüllen, und um den Verwaltungsaufwand zu begrenzen, sollten sie jedoch gestrafft werden.
Erwägungsgrund 1 32024R0918
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