Verordnung (EU) 2024/918 der Kommission vom 25. März 2024 zur Änderung von Anhang VII der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich bestimmter Berichtspflichten der Mitgliedstaaten betreffend nationale Züchtungsprogramme zur Selektierung auf Resistenz gegen transmissible spongiforme Enzephalopathien (Text von Bedeutung für den EWR)
In der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 sind mehrere Berichtspflichten im Bereich der Tiergesundheit festgelegt, die folglich im Einklang mit der Mitteilung der Kommission „Langfristige Wettbewerbsfähigkeit der EU: Blick über 2030 hinaus“ vereinfacht werden sollten.
Erwägungsgrund 2 32024R0918
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