Erwägungsgrund 1 32025R1098
Der Rat hat in der Folge seiner Schlussfolgerungen, in denen er die Gewalt und die weitverbreiteten und systematischen schweren Menschenrechtsverletzungen in Syrien verurteilte, am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und am 31. Mai 2013 den Beschluss 2013/255/GASP angenommen.