Erwägungsgrund 1 32021R2201
Mit der Verordnung (EU) 2017/1770 des Rates wird der Beschluss (GASP) 2017/1775 wirksam, der das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen bestimmter Personen vorsieht, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „Sicherheitsrat“) oder von dem zuständigen Sanktionsausschuss der Vereinten Nationen als für Handlungen oder politische Maßnahmen, die den Frieden, die Sicherheit oder die Stabilität in Mali bedrohen, verantwortlich oder daran mitschuldig oder direkt oder indirekt beteiligt benannt wurden.