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Die Republik Vanuatu ist in Teil 1 des Anhangs II der Verordnung (EU) 2018/1806 als ein Drittland aufgeführt, dessen Staatsangehörige von der Visumspflicht befreit sind. Die Befreiung von der Visumspflicht gilt für Staatsangehörige Vanuatus seit dem 28. Mai 2015, als das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumspflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“) unterzeichnet und nach Artikel 8 Absatz 1 des Abkommens vorläufig anwendbar wurde. Das Abkommen ist am 1. April 2017 in Kraft getreten.
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden „Abkommen“)…
Die Anwendung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte (im Folgenden…
Dieser Verweis auf die Republik Vanuatu ist mit einer Fußnote versehen, der zufolge die Visumbefreiung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens eines mit der…
Die Unterzeichnung des Abkommens im Namen der Union zwischen der Europäischen Union und der Republik Vanuatu über die Befreiung von der Visumpflicht für…
Am 9. Oktober 2014 erließ der Rat einen Beschluss, mit dem er die Kommission ermächtigte, Verhandlungen mit der Republik Vanuatu über den Abschluss eines…
Seit dem 25. Mai 2015 wendet Vanuatu Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren an, durch die Drittstaatsangehörige, die eigentlich der Visumspflicht…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.