Erwägungsgrund 5 32024R2633VERORDNUNG (EU) 2024/2633 DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2024 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Azoxystrobin, Famoxadon, Flutriafol, Mandipropamid und Mefentrifluconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die CXL, bei denen die Behörde keine Risiken für die Verbraucher in der Union identifiziert hatte und gegen die die Union daher keine Vorbehalte beim…
Erwägungsgrund 15 32025R0581VERORDNUNG (EU) 2025/581 DER KOMMISSION vom 27. März 2025 zur Änderung der Anhänge II und IV der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cycloxydim, Dichlorprop-P, Flupyradifuron, Methylnonylketon, Pflanzenölen/Citronellöl, Kaliumsorbat und Kaliumphosphonat in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die CXL, bei denen die Behörde keine Risiken für die Verbraucher in der Union identifiziert hatte und gegen die die Union daher keine Vorbehalte beim…
Erwägungsgrund 14 32024R1342VERORDNUNG (EU) 2024/1342 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2024 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Deltamethrin, Metalaxyl, Thiabendazol und Trifloxystrobin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 13. Dezember 2022 hat die Codex-Alimentarius-Kommission neue (CXL) für Metalaxyl festgelegt . Gemäß Artikel 5 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des…
Erwägungsgrund 8 32025R1164VERORDNUNG (EU) 2025/1164 DER KOMMISSION vom 13. Juni 2025 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyantraniliprol, Cyflumetofen, Deltamethrin, Mefentrifluconazol, Mepiquat und Oxathiapiprolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die CXL, bei denen die Behörde keine Risiken für die Verbraucher in der Union identifiziert hatte und gegen die die Union keine Vorbehalte beim Codex-Komitee…
Erwägungsgrund 5 32024R1355VERORDNUNG (EU) 2024/1355 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2024 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benzovindiflupyr, Chlorantraniliprol, Emamectin, Quinclorac, Spiromesifen und Triflumuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die CXL, bei denen die Behörde keine Risiken für die Verbraucher in der Union identifiziert hatte und gegen die die Union daher keine Vorbehalte beim…
Erwägungsgrund 6 32022R1324VERORDNUNG (EU) 2022/1324 DER KOMMISSION vom 28. Juli 2022 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benzovindiflupyr, Boscalid, Fenazaquin, Fluazifop-P, Flupyradifuron, Fluxapyroxad, Fosetyl-Al, Isofetamid, Metaflumizon, Pyraclostrobin, Spirotetramat, Thiabendazol und Tolclofos-methyl in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die CXL, gegen die die Union beim Codex-Komitee für Pestizidrückstände keine Vorbehalte geäußert und bei denen die Behörde kein potenzielles akutes Risiko…