Erwägungsgrund 12 32025R0115VERORDNUNG (EU) 2025/115 DER KOMMISSION vom 21. Januar 2025 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Fluxapyroxad, lambda-Cyhalothrin, Metalaxyl und Nikotin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die CXL, bei denen die Behörde keine Risiken für die Verbraucher in der Union identifiziert hatte und gegen die die Union daher keine Vorbehalte beim…
Erwägungsgrund 5 32024R2633VERORDNUNG (EU) 2024/2633 DER KOMMISSION vom 8. Oktober 2024 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Azoxystrobin, Famoxadon, Flutriafol, Mandipropamid und Mefentrifluconazol in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die CXL, bei denen die Behörde keine Risiken für die Verbraucher in der Union identifiziert hatte und gegen die die Union daher keine Vorbehalte beim…
Erwägungsgrund 5 32024R1355VERORDNUNG (EU) 2024/1355 DER KOMMISSION vom 21. Mai 2024 zur Änderung der Anhänge II, III und V der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Benzovindiflupyr, Chlorantraniliprol, Emamectin, Quinclorac, Spiromesifen und Triflumuron in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die CXL, bei denen die Behörde keine Risiken für die Verbraucher in der Union identifiziert hatte und gegen die die Union daher keine Vorbehalte beim…
Erwägungsgrund 8 32025R1164VERORDNUNG (EU) 2025/1164 DER KOMMISSION vom 13. Juni 2025 zur Änderung der Anhänge II und III der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Cyantraniliprol, Cyflumetofen, Deltamethrin, Mefentrifluconazol, Mepiquat und Oxathiapiprolin in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die CXL, bei denen die Behörde keine Risiken für die Verbraucher in der Union identifiziert hatte und gegen die die Union keine Vorbehalte beim Codex-Komitee…
Erwägungsgrund 5 32023R1069VERORDNUNG (EU) 2023/1069 DER KOMMISSION vom 1. Juni 2023 zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte an Rückständen von Bixafen, Cyprodinil, Fenhexamid, Fenpicoxamid, Fenpyroximat, Flutianil, Isoxaflutol, Mandipropamid, Methoxyfenozid und Spinetoram in oder auf bestimmten Erzeugnissen (Text von Bedeutung für den EWR)
Die CXL, gegen die die Union beim Codex-Komitee für Pestizidrückstände keine Vorbehalte geäußert hat, da die Behörde keine Risiken für die Verbraucher in der…
Erwägungsgrund 16 32025R0581Daher sollten die CXL für Flupyradifuron bei Ananas und Sonnenblumenkernen, gestützt auf den wissenschaftlichen Bericht der Behörde sowie die Prüfung der…