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Diese Anträge wurden gemäß den Artikeln 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 von den betreffenden Mitgliedstaaten bewertet, und die Bewertungsberichte wurden an die Kommission weitergeleitet. Die Kommission leitete die Anträge, die Bewertungsberichte und die beigefügten Unterlagen an die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) weiter. Darüber hinaus hat die Kommission die Behörde in Bezug auf lambda-Cyhalothrin in Geflügelerzeugnissen und Vogeleiern beauftragt, eine gezielte Risikobewertung für Rückstände von lambda-Cyhalothrin in Geflügelerzeugnissen und Vogeleiern durchzuführen, um Rückstände aus der Verwendung von Biozidprodukten zu erfassen. Die Kommission hat die vorgeschlagenen vorläufigen RHG auf der Grundlage von Überwachungsdaten abgeleitet und diese RHG auf 0,03 mg/kg für Geflügelerzeugnisse bzw. 0,02 mg/kg für Vogeleier festgesetzt, was dem 95. Perzentil aller Probenergebnisse entspricht.
Die Behörde prüfte die Anträge und Bewertungsberichte, insbesondere im Hinblick auf die Risiken für Verbraucher und gegebenenfalls für Tiere, und gab mit…
Bezüglich lambda-Cyhalothrin in Avocadofrüchten wurde für diesen Stoff ein Antrag auf eine Einfuhrtoleranz gemäß Artikel 6 Absätze 2 und 4 der Verordnung (EG)…
Gemäß den Artikeln 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 hat der betreffende Mitgliedstaat diesen Antrag bewertet und den Bewertungsbericht an die Kommission…
Für Cyflufenamid legte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden die „Behörde“) gemäß Artikel 12 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr.…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat die Anträge und die Bewertungsberichte bewertet. Sie prüfte insbesondere die…
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (im Folgenden „Behörde“) hat den Antrag und den Bewertungsbericht bewertet. Sie prüfte vor allem die Risiken…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.