Erwägungsgrund 6 32025R1193
Diese Verordnung sollte angesichts der wirtschaftlichen Bedeutung der Fischereitätigkeiten der Union in der Fischereizone Côte d’Ivoires und der Notwendigkeit, die Unterbrechung dieser Tätigkeiten so kurz wie möglich zu halten, so bald wie möglich angewendet werden.