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In der Richtlinie 2004/38/EG wird auf den Umstand eingegangen, dass Unionsbürgern und nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzenden Familienangehörigen, die nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, jede angemessene Möglichkeit zu gewähren ist, mit anderen Mitteln nachzuweisen, dass sie das Recht auf Freizügigkeit genießen. Diese Möglichkeiten können vorläufige Identitätsdokumente sowie Aufenthaltskarten umfassen, die diesen Familienmitgliedern ausgestellt werden.