Erwägungsgrund 2 32023R2667
Die vorliegende Verordnung steht im Einklang mit der Politik der Union, die Modernisierung und Digitalisierung öffentlicher Dienste zu fördern, und der Mitteilung der Kommission vom 9. März 2021 mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“. Seit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates im Jahr 2010 und der Inbetriebnahme des Visa-Informationssystems (VIS) im Jahr 2011 im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 767/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates haben sich die Rahmenbedingungen der Visumpolitik erheblich verändert. Überdies bieten bedeutsame technologische Entwicklungen neue Möglichkeiten, um das Verfahren zur Beantragung von Schengen-Visa für Drittstaatsangehörige reibungsloser und wirksamer und für die Mitgliedstaaten kosteneffizienter zu gestalten.