Erwägungsgrund 1 32025R1214
In der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge festgelegt, die einen wesentlichen Bestandteil des Unionsrahmens zur Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 und zur Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Klimaneutralität bis 2050 bilden.