Erwägungsgrund 2 32025R1214
Als Reaktion auf eine Forderung von Interessenträgern nach zusätzlicher Flexibilität bei der Einhaltung der CO2-Ziele für den Zeitraum 2025 bis 2027 ist es angezeigt, rasch eine Änderung anzunehmen, nach der für diese drei Jahre eine einmalige Flexibilität hinsichtlich der Berechnung der Einhaltung der CO2-Emissionsnormen einzuräumen und gleichzeitig die Zielvorgaben für die Verringerung der CO2-Emissionen beizubehalten.