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In der Verordnung (EU) 2019/631 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge festgelegt, die einen wesentlichen Bestandteil des Unionsrahmens zur Verringerung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 und zur Erreichung der gesamtwirtschaftlichen Klimaneutralität bis 2050 bilden.
In der Verordnung (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates sind die CO2-Ziele für neue schwere Nutzfahrzeuge festgelegt. Diese Ziele sind ein…
In Anbetracht der für die Flottenerneuerung benötigten Zeitspanne und der Tatsache, dass der Straßenverkehrssektor zu den Klima- und Energiezielen der Union für…
Ab dem 1. Januar 2020 legt diese Verordnung für den CO 2 -Emissionsdurchschnitt von in der Union zugelassenen neuen Personenkraftwagen bzw. neuen leichten…
Mit den Verordnungen (EU) 2019/631 und (EU) 2019/1242 des Europäischen Parlaments und des Rates wurden bereits CO2-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen…
Mit dieser Verordnung werden CO 2 -Emissionsnormen für neue schwere Nutzfahrzeuge festgelegt. Diese Standards tragen dazu bei, das Unionsziel der…
Eine Senkung der Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 erfordert eine Verschärfung der in der Verordnung (EU)…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.